Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finalisierung der EU Sustainability Reporting Standards
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu einer deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises und der Offenlegungsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zur Umsetzung der Anforderungen sind verpflichtend die EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und am an die EU-Kommission übergeben wurden. Derzeit läuft bereits die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten, damit die ESRS als delegierte Verordnungen im Juni 2023 bekannt gemacht werden können. Der Beitrag stellt dar, welche Offenlegungsanforderungen diese enthalten und welche Änderungen sich im Vergleich zu den Entwürfen von April 2022 ergeben.
Einordnung
Im Rahmen der CSRD, welche am im EU-Amtsblatt bekanntgegeben wurde, werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich ausgeweitet. Zur Umsetzung der Angabepflichten der CSRD wurden innerhalb der EU einheitliche und verpflichtend anzuwendende Nachhaltigkeitsstandards entwickelt. Am hat die EFRAG, die mit der Erstellung dieser Standards beauftragt wurde, den ersten Satz von ...