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BBK Nr. 2 vom Seite 81

Verbreitung der elektronischen Rechnungspflicht in Europa

Zukunftsweisende Entwicklungen für das deutsche System?

Christian Brestrich

[i]Brestrich, Status quo elektronischer Rechnungsprozesse in der Praxis, BBK 22/2020 S. 1075 NWB JAAAH-63355 Während in Deutschland insbesondere in der öffentlichen Verwaltung noch über Umsetzungsmöglichkeiten und relevante Nutzenpotenziale von strukturierten Rechnungsformaten diskutiert wird, sind andere Länder bei der Einführung genereller E-Rechnungspflichten und elektronischer Meldesysteme erheblich weiter. Nach dem Vorreiter Italien gibt es nun weitere europäische Länder, die in den nächsten Jahren eine möglichst zentrale Lösung zur Übermittlung elektronischer Rechnungen und Zahlungsdaten in allen Bereichen einführen werden. Dabei ist nicht nur der Austausch von Belegen mit öffentlichen Auftraggebern relevant, sondern auch der zwischen Unternehmen und teilweise sogar mit Verbrauchern.

I. Auslegung des Begriffs der elektronischen Rechnung

[i]Eckert, Rechnung, elektronische, Kontierungslexikon NWB XAAAG-63696 Schon seit Beginn der Überlegungen zum elektronischen Rechnungsaustausch stellt sich die Frage: Was ist eigentlich eine elektronische Rechnung? Über die Grenzen Deutschlands hinaus erscheint diese Definition recht einheitlich: in der EU handelt es sich dabei um die Erzeugung, Übermittlung und Verarbeitung strukturierter elektronischer Daten, z. B. im XML-Format.

In Deutschland definiert ein Großteil der Rechnungssteller und -empfänger dagegen nach wie vor das PDF-Dokument per E-Mail als die „elektronische Rechnung“. Sich unterscheidende rechtliche Definitionen aus unterschiedlichen Gesetzen (UStG vs. ERechG) helfen dabei nicht unbedingt, ein einheitliches Verständnis des Begriffs zu schaffen.

Hinweis:

Sämtliche Überlegungen zur E-Rechnungspflicht in Europa basieren auf der Definition der strukturierten Daten. Sofern also in diesem Beitrag der Begriff elektronische Rechnung verwendet wird, dann im Sinne der EU-Definition.S. 82

II. Das italienische Modell seit 2019

1. Umsetzungsmodell

[i]Hammerl/Körner, Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Italien ab 2019, NWB 41/2018 S. 3009 NWB TAAAG-95536 Italien hat als erstes EU-Land schon im Jahr 2019 eine allumfassende E-Rechnungspflicht eingeführt. Von dieser sind sowohl Rechnungen von als auch an Unternehmen, Verwaltungen und Verbraucher betroffen, die in Italien wohnhaft oder ansässig sind. Großes Ziel war die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Umsatzsteuerbetrug.

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