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Arbeitszimmeraufwendungen und Homeoffice-Pauschale ab 2023
Änderungen durch das JStG 2022
Die [i]Hallerbach in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 7. Aufl. 2022, § 4 Rz. 725 ff., NWB HAAAH-96642 Corona-Pandemie hat zu einer nachhaltigen Veränderung der Arbeitswelt geführt hin zu einer flexibleren Bestimmung des eigenen Arbeitsorts, welcher trotz eines weiterhin vom Arbeitgeber vorgehaltenen Arbeitsplatzes mittlerweile häufig tageweise im Homeoffice liegt, was u. a. den Individualverkehr entlastet sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderlich ist. Im Zuge des nunmehr vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten JStG 2022 hat der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Nutzung der häuslichen Wohnung in Teilen auf neue Grundlagen gestellt. Die diesbezüglichen ursprünglichen Vorhaben im Regierungsentwurf (s. BT-Drucks. 20/3879 v. sowie hierzu Grotherr, NWB 43/2022 S. 3026) wurden durch den Finanzausschuss noch einmal grundlegend geändert. [i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006 Auf das zunächst geplante Erfordernis, dass für den steuerlichen Abzug der Arbeitszimmeraufwendungen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz vorhanden sein darf, wurde nunmehr verzichtet. Der bisherige Höchstbetrag von 1.250 € für Fälle, in denen dem Steuerpflichtigen ...BGBl 2022 I S. 2294