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BFH Urteil v. - VIII R 371/83 BStBl 1986 II S. 537

Gesetze: AO 1977 §§ 160, 118

Aufforderung zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern kein Verwaltungsakt

Leitsatz

Das Verlangen in § 160 Satz 1 AO 1977, die Empfänger von Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben genau zu benennen, ist kein Verwaltungsakt, sondern eine nicht selbständig anfechtbare Vorbereitungshandlung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder zur Steuerfestsetzung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 537
QAAAA-92198

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 12.09.1985 - VIII R 371/83

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