NWB Nr. 52 vom Seite 3689

quo vadis 2023?

Erika Simon | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Der Staat leistet weitere Hilfe – Energiepreisbremsen 2023

Unsere Gesellschaft stolpert von einer Krise in die nächste. Nachdem die Corona-Krise am Ende des Jahres 2022 einigermaßen überwunden scheint und vielfach „nur noch“ die finanzielle Abwicklung in Form der korrekten Abrechnung der staatlichen Sofort- und Überbrückungshilfen aussteht, führt uns spätestens der Winter auf eindringliche Art und Weise vor Augen, wie abhängig Haushalte und Unternehmen von Heizenergie und Strom sind. Die tatsächliche oder auch teilweise künstlich herbeigeführte Energieknappheit treibt die Preise in die Höhe und führt in die nächste Krise. Damit diese nicht für viele existenzbedrohend wird, hat der Staat bereits durch die Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von erdgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme noch in diesem Jahr für Entlastung gesorgt. Er greift aber auf der Grundlage zweier Mitte Dezember verabschiedeten Gesetze (vgl. Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften und Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen) noch weiter und sehr viel tiefer in das Steuersäckel, um durch Zahlungen an Energieunternehmen Erdgas-, Wärme- und Strompreise im Jahr 2023 zu deckeln. Die Gesetze treten – mit der Option auf eine Verlängerung bis zum – spätestens am in Kraft.

Ziel der Preisbremsen – und weiterer Härtefallhilfen – ist es, Verbraucher und die Wirtschaft im kommenden Jahr vor sehr hohen Energiepreisen zu schützen. Große industrielle Gasverbraucher können schon im Januar aufatmen. Alle anderen profitieren ab März 2023 auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Hier kann man nur hoffen, dass diese Übergangszeit gut von allen betroffenen Haushalten und Unternehmen überstanden wird. Steuerpflichtig sind die Unterstützungen übrigens (noch) nicht. Jahn gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen.

Geplante und beschlossene berufsrechtliche Änderungen in 2023

Nachdem am das neue Berufsrecht ebenso wie die Berufsordnung in Kraft getreten sind und auch der Grundstein für die Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) im Jahr 2022 gelegt wurde, lässt der Gesetzgeber es im kommenden Jahr in Sachen Berufsrecht etwas ruhiger angehen. Aber das eine oder andere steckt eben doch in der Pipeline, wie etwa die Zentralisierung der Aufsicht gegenüber Personen, die unbefugt Hilfe in Steuersachen leisten, wobei der Bundesrat noch nicht zu allem Ja sagen will, was sich die Bundesregierung ausgedacht hat. Und der Start des beSt wird sicher von vielen mit Interesse verfolgt werden. Günther fasst die absehbaren Entwicklungen im Berufsrecht zusammen.

Beste Grüße

Erika Simon

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 3689
NWB CAAAJ-29943