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NWB Nr. 52 vom Seite 3743

Was erwartet Steuerberater im Jahr 2023 aus berufsrechtlicher Sicht?

Ein Ausblick vor dem Hintergrund bereits beschlossener und ggf. zu erwartender Gesetzesänderungen

Tim Günther

Nachdem schon im Jahr 2022 viele berufsrechtliche Änderungen eingetreten sind – erinnert sei nur an das am in Kraft getretene neue Berufsrecht sowie die Anpassung der Berufsordnung ebenfalls zum –, [i]Günther, NWB 39/2022 S. 2787wurde zudem der Grundstein für die Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) gelegt. Aber auch im Jahr 2023 wird es Neuerungen im Berufsrecht geben. Hier fordert der Bundesrat allerdings noch einige Anpassungen (BR-Drucks. 373/22 [B]).

I. Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe

Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe v.  (BT-Drucks. 373/22, BR-Drucks. 373/22B) sieht verschiedene Änderungen und Anpassungen des Steuerberatungsgesetzes vor.

1. Berufsausübungsgesellschaften

[i]Gesellschaften nach StBerG und BRAOBerufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49, 50 StBerG und i. S. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt (§ 3 Nr. 2 StBerG). § 3 Satz 2 StBerG-E lautet:

„Gesellschaften nach Satz 1 N...

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