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Erbschaftsteuer – Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen (Oberste Finanzbehörden der Länder)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen sowie den Folgen von Umwandlungsvorgängen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens Stellung genommen.
Quelle: , NWB MAAAJ-28116