Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anspruch auf Akteneinsicht und Auskunft nach Betriebsprüfungen?
Darf der Unternehmer Einsicht in die Auswertungen mittels IDEA-Software verlangen?
Mittels der Prüfsoftware IDEA können Betriebsprüfer Auswertungen in der Summarischen Risikoprüfung erzeugen. Um sich mit diesen Auswertungen effektiv auseinandersetzen zu können, sollten Unternehmer wissen, wie der Prüfer zu seinen Ergebnissen gelangt ist. Hier stellt sich die Frage, ob ein entsprechender Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegeben ist. Der Beitrag geht auf diese Frage ein – erweitert auf Kalkulationen und sonstige Prüfmethoden.
Bisher ist höchstrichterlich (noch) nicht entschieden, in welchen Fällen ein Anspruch auf Auskunft gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO besteht und mit welchem Inhalt dieser Anspruch dann anzunehmen wäre. Die entsprechenden beim BFH anhängigen Revisionsverfahren sind noch nicht entschieden. Auch gibt es noch keine EuGH-Rechtsprechung zu dieser gemeinschaftlich geprägten Norm.
Zudem ist die Abgrenzung der für einen Auskunftsanspruch in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen ungeklärt. Wird ein Anspruch geltend gemacht, so sollte dieser ausdrücklich sowohl auf Art. 15 Abs. 1 DSGVO als auch auf das allgemeine ungeschriebene Recht auf Akteneinsicht gestützt werden, wenn beide Rechtsgrundlagen in Betracht kommen.
Nach der bisherigen Rechtsprechung dürf...