Weihnachtsgebäck macht glücklich!
Ich [i]Kekse machen glücklich, aber auch für Gebäck steigen die Kostenmuss Ihnen etwas gestehen. Ich nasche gern. Das gilt zumal in der Adventszeit, wenn die Zahl der verbleibenden Arbeitstage einstellig wird, das Tageslicht früh schwindet und die Fristen noch kürzer scheinen als die Sonne. Allerdings stehen im Büroflur jetzt überall Teller mit Printen, Schokolade und Spekulatius. Das kommt mir sehr entgegen. Zuckerkram ist Nervennahrung! Mit den ach so gesunden Nüssen habe ich es nicht so – obwohl die sicher auch ganz toll gegen Stress wirken. Und daher nehme ich mir Nachrichten zu Herzen, denen zufolge sich der weltgrößte Hersteller von Lebkuchen, Dominosteinen und Zimtsternen Sorgen um den Standort Deutschland macht. Sie ahnen es, die Energie- und Rohstoffkosten... Sorgen um Lieferketten und Streit um das richtige Maß von internationaler Kooperation (und umgekehrt Abhängigkeit) werden uns auch im kommenden Jahr zu schaffen machen. Es sieht für Freunde des freien Welthandels nicht gut aus, leider!
[i]Alle EU-Mitgliedstaaten führen bis Ende 2023 die globale Mindeststeuer einFür eine „Schlittenfahrt“ im Advent sorgte das Hin und Her bei der Einführung der sog. Pillar Two-Richtlinie. Erst sperrte sich Ungarn gegen die globale Mindeststeuer für Großkonzerne, dann einigten sich die ständigen Vertreter im Rat der EU nächtens doch, wenn auch nur in Form einer politischen Absichtserklärung, dann wurden für Ungarn EU-Gelder eingefroren und Polen drohte mit einem Veto auf dem EU-Gipfel – schließlich ward der Winter unseres Missvergnügens beim Treffen der Staats- und Regierungschefs am 15. Dezember doch glorreicher Sommer oder immerhin Brüsseler Mandelbrot.
[i]In dieser IWB: EU-Steuerrecht und ein grundsätzlicher Fall zur passiven EntstrickungAuf dieses Ergebnis wurde während der EU-Präsidentschaft Frankreichs bereits mit Hochdruck hingewirkt und nicht allein darauf. Die EU-Steuerrechtspolitik des ersten Halbjahres 2022 lassen Cloer/van Lück ab Revue passieren. Auf die Entwicklung im Anschluss an die vom BFH aufgegebene Rechtsprechung zur Theorie der finalen Entnahme gehen Eiling/Keßeler ein. Sie besprechen ab S. 1002 ein Urteil des FG Münster. Die Entscheidung wehrt eine allgemeine passive Entstrickung ohne Zutun des Anteilsinhabers ab und ist aus Sicht des Steuerpflichtigen zu begrüßen. Doch ist sie nicht das letzte Wort in diesem Streit (Revision beim BFH unter Az. I R 41/22).
[i]Außerdem: Das Excluded Income der Pläne für Pillar Two in FällenNicht gerade süß und leicht verdaulich sind die Details der Säule 2. Aber für große Unternehmen wird es Zeit, sich damit konkret zu befassen. Viele notwendige Daten liegen in dieser Form noch nicht vor und sind auch nicht leicht zu beschaffen. Behrendt/Euhus nehmen sich ab S. 974 der Korrektur des Steueraufwands beim sog. Excluded Income an. Sie zeigen an 15 Fällen und Fallvarianten, dass die größte Gefahr einer Niedrigbesteuerung nach Pillar Two von Steuervergünstigungen ausgeht, die sich durch das nationale Steuerrecht ergeben.
Wenn Sie für alle Aufgaben dieses Jahres ein gutes Ende gefunden haben, freue ich mich mit Ihnen. Ich wünsche Ihnen fröhliche Weihnachten und Zuversicht für das neue Jahr!
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 24 / 2022 Seite 1
NWB QAAAJ-29344