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IWB 24/2022 S. 971

Rat der EU | EU-Mitgliedstaaten führen bis Ende 2023 eine Mindeststeuer von 15 % ein

Am haben sich Vertreter im Rat der EU einstimmig auf die Umsetzung der globalen Mindeststeuer durch eine Richtlinie verständigt. Damit wird die sog. Pillar Two-Richtlinie bis Ende 2023 in allen EU-Mitgliedstaaten implementiert und sie wird ab Anfang 2024 wirksam. Zugleich gilt dann in allen EU-Mitgliedstaaten die in den OECD Model Rules niedergelegte Mindeststeuer von 15 % für große multinationale Unternehmen. Das BMF will ein deutsches Umsetzungsgesetz im Frühjahr 2023 vorlegen.

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