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Zweitwohnungsteuer | Steuererhebung trotz Zutrittsverbot
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist auch dann rechtmäßig, wenn die steuererhebende Gemeinde auf einer Insel oder Hallig liegt und hier nach der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung im Jahre 2020 zeitweise ein Zutrittsverbot für alle Personen galt, die nicht ihre Hauptwohnung an diesen Orten hatten.
Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer setze nur das „Innehaben“ einer Zweitwohnung und damit eine rechtlich gesicherte Nutzungsmöglichkeit der Wohnung für eine gewisse Dauer voraus, so das Gericht. Diese Möglichkeit sei durch das in der Zeit vom 3.4.– in Schleswig-Holstein geltende Zutrittsverbot zu den Inseln und Halligen an Nord- und Ostsee nicht entfallen, sondern nur vorübergehend eingeschränkt worden. Bei einer solchen Einschränkung ...