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Umsatzsteuer | EuGH bestätigt grundsätzlich umsatzsteuerliche Organschaft
Der EuGH hat die deutschen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft im Grundsatz bestätigt und den Ansatz einer sog. Mehrwertsteuergruppe, die Umsatzsteuerschuldner ist, abgelehnt.
Nach dem EuGH darf der deutsche Gesetzgeber bei einer Gruppe von Personen, die wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch eng miteinander verbunden sind, die Umsatzsteuer allein gegenüber dem Organträger festsetzen. Diese Berechtigung ergibt sich aus Art. 4 Abs. 4 Unterabschnitt 2 der Sechsten Richtlinie. Die Organgesellschaften sind damit nicht Steuerschuldner.
Im [i]Organschaft war an sich unstreitig Streitfall war die Steuerschuldnerschaft des Organträgers ursprünglich gar nicht streitig gewesen, sondern es ging um die Organgesellschaft, die im Jahr 2005 Reinigungsleistungen an den Organträger, der teilweise hoheitlich tätig ...