Online-Nachricht - Dienstag, 06.12.2022

Erbschaftsteuer | Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen (Oberste Finanzbehörden der Länder)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen sowie den Folgen von Umwandlungsvorgängen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens Stellung genommen ().

Im Einzelnen gehen die obersten Finanzbehörden auf die folgenden Punkte näher ein:

I. Entstehen jungen Verwaltungsvermögens durch Umwandlungsvorgänge

1. Verschmelzung

2. Auf- oder Abspaltung, Ausgliederung

3. Einbringungsvorgänge

  1. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

  2. Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft unter Begründung einer doppel-(oder mehr-)stöckigen Struktur

  3. Einbringung durch Aufnahme von weiteren Gesellschaftern in eine Personengesellschaft

  4. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

  5. Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft

  6. Aufnahme von weiteren Gesellschaftern in eine Kapitalgesellschaft

4. Formwechsel

  1. Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft oder Formwechsel einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft

  2. Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft

  3. Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft

5. Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

6. Anwachsung

  1. Ausscheiden unter Fortbestand der Personengesellschaft

  2. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

II. Junge Finanzmittel durch Umwandlungsvorgänge

1. Allgemeines

2. Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

III. Folgen von Umwandlungsvorgängen für das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG)

1. Bewertung des aufnehmenden Unternehmens

  1. Das aufnehmende Unternehmen ist zuvor keiner Geschäftstätigkeit nachgegangen

  2. Das aufnehmende Unternehmen ist zuvor bereits einer Geschäftstätigkeit nachgegangen

2. Bewertung des abgebenden Unternehmens

3. Einzelheiten zur Ermittlung der Betriebsergebnisse

  1. Allgemeines

  2. Besonderheiten bei der Ermittlung des Jahresertrags

  3. Bewertung des jungen Betriebsvermögens i. S. d. § 200 Absatz 4 BewG

Hinweis:

Den Volltext der gleich lautenden Erlasse finden Sie unter der DokIB NWB MAAAJ-28116. Ein Aufsatz zum Thema erscheint in Kürze in einer der nächste Ausgaben der NWB.

Quelle: NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAJ-28515