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STFAN Nr. 12 vom Seite 24

AfA eines Gebäudes nach § 6b EStG-Übertragung

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH hat das vor zehn Jahren für 200.000 € erworbene unbebaute Grundstück am für 500.000 € gegen Banküberweisung veräußert.

Anfang August 2022 erwarb die GmbH per Banküberweisung ein bebautes Grundstück für 600.000 € (Anteil des Grund und Bodens: 20 %; das Gebäude wurde 1980 erbaut und hat zum Zeitpunkt des Kaufs eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren). Nutzen und Lasten an dem bebauten Grundstück gehen laut Notarvertrag am auf die GmbH über.

In den Folgejahren sind von der GmbH keine weiteren Investitionen geplant.

Einführung

Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu einem über dem Buchwert liegenden Preis veräußert, muss der Gewinn i. d. R. im Veräußerungsjahr versteuert werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie von Gebäuden steuerneutral behandelt und damit zeitlich nach hinten geschoben werden, wenn innerhalb bestimmter Fristen ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird.

Beachte

Das steuerlich ausgestaltete Wahlrecht ist im Handelsrecht nicht anwendbar.

Steuerpflichtige, die einen Grund und Boden veräußern, können den beim Verkauf realisierten Gewinn unter den folgenden Bedingungen steuer...