Veranlassungszusammenhang bei Grundschuldbestellungen
Leitsatz
Werden an den Grundstücken eines Steuerpflichtigen Grundschulden bestellt, die der Absicherung von Darlehen dienen, die eine
Personengesellschaft aufgenommen hat, deren Gesellschaftsanteile von Angehörigen des Steuerpflichtigen gehalten werden, beruht
die Grundschuldbestellung auch dann nicht auf einem einkünftebezogenen Veranlassungszusammenhang, wenn die Grundstücke der
Personengesellschaft entgeltlich zur Nutzung überlassen werden.
Werden die Grundstücke und die Anteile der Personengesellschaft später von einem anderen Steuerpflichtigen (dem Kläger) erworben,
wandelt sich der Veranlassungszusammenhang für die Grundschuldbestellung trotz der entstandenen Betriebsaufspaltung nicht
in einen betrieblichen Veranlassungszusammenhang.
Zahlungen zur Ablösung so entstandener Grundschulden sind weder als Betriebsausgaben abzugsfähig noch stellen sie nachträgliche
Anschaffungskosten für den Erwerb der Anteile der Personengesellschaft dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 1400 Nr. 22 YAAAJ-27983
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 06.09.2022 - 13 K 39/21
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