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IWB Nr. 23 vom Seite 940

Die Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie

Überblick über den Gesetzentwurf zur Umsetzung und seine Folgen

Johannes Höring

Die EU-Umwandlungsrichtlinie führt europaweit einheitliche Regelungen ein, die erstmals den grenzüberschreitenden Formwechsel und die grenzüberschreitende Spaltung zulassen und die Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung reformieren. Die Umwandlungsrichtlinie soll in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) in das nationale Recht implementiert werden. Hierzu hat die Bundesregierung am den Gesetzentwurf eingebracht, der zurzeit das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat durchläuft.

Kernaussagen
  • Das Bundesjustizministerium legte einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie vor, die grenzüberschreitende Umwandlungen europaweit harmonisieren soll. Der Regierungsentwurf dazu sieht in einem neuen Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes (§§ 305–345 UmwG-E) erstmals Bestimmungen für grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen vor und regelt existierende Vorschriften für grenzüberschreitende Verschmelzungen (bisher §§ 122a122l UmwG) umfassend neu.

  • Das deutsche Umwandlungsrecht soll unter Wahrung der bewährten Grundsätze und der Systematik des deutschen Umwandlungsrechts im Hinblick auf grenzüberschreitende Umstrukturierungen zusammengefasst und erweitert werden.

  • Vereinzelt sollen auch Regelungen novelliert werden, die rein nationale Sachverhalte betreffen.

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