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Gewerbesteuer | Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bis zum verlängert (gleich lautende Erlasse vom - FM3-G 1425-4/4, NWB RAAAJ-26542).
Hintergrund: Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am , NWB SAAAI-58914, im Einvernehmen mit dem BMF Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG erlassen. Diese Maßnahmen wurden nun um ein Jahr verlängert.
Danach gilt Folgendes:
Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Ob die entgeltliche Überla...