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Online-Nachricht - Donnerstag, 24.11.2022

Verfahrensrecht | Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge im ADV-Verfahren (BFH)

Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen (AdV), und (AdV): (AdV); veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO ist, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag.

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten im Hinblick auf den und 1 BvR 2422/17 zu § 233a AO ...BGBl I 2021, 4303

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