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NWB Nr. 47 vom Seite 3326

Es wird ernst in Sachen Jahresabschlüsse 2021

Erika Simon

[i]StBK Köln, www.stbk-koeln.de, Meldung v. 2.11.2022 Die BStBK hatte mit Schreiben vom an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gefordert, dass die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2021 temporär verlängert oder sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Sanktionen ausgesetzt werden. Das BMJ hat diese Forderung zwischenzeitlich abgelehnt. Eine erneute Verschiebung der Sanktionierung unterbliebener Offenlegungen komme nicht in Betracht. Deutschland habe die unionsrechtlich mögliche Frist – anders als andere Mitgliedstaaten – bereits maximal ausgeschöpft. Ebenso komme eine faktische Verlängerung durch Verschiebung der Sanktionierung vor dem unionsrechtlichen Hintergrund nicht in Betracht.

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