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NWB Nr. 47 vom Seite 3326

Deutschlandprüfung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche

Erika Simon

[i]BMF, Monatsbericht 10/2022 Seit Herbst 2020 durchläuft die Bundesrepublik Deutschland eine Überprüfung der Financial Action Task Force (FATF) im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen). Nach dem Vor-Ort-Besuch der FATF-Prüfer im November 2021 hat die FATF in ihrer Plenumsversammlung im Juni 2022 den Abschlussbericht zur Effektivität Deutschlands bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen und am veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung wird bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen.

[i]Deutschland weder gut noch schlecht im Kampf gegen GeldwäscheDer Bericht stelle fest, dass Deutschland im Rahmen der Prüfung kein exzellentes Ergebnis erziele, aber auch nicht „im Sinne eines sog. Listungsverfahrens mit Grau- und Schwarzlistung durchfällt“, heißt es im Monatsbericht des BMF. Die FATF hat in ihrem Bericht sog. prioritäre Handlungsempfehlungen abgegeben („Priority Actions“), die es für Deutschland umzusetzen gilt. Die FATF fordert u. a., dass Behörden auf Bundes- und Landesebene konsequent Sachverhalte und Vorgänge mit Bezug zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzi...

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