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Kostenspartipp: Untervermietung von Gewerberäumen
Unternehmen sollten prüfen, ob sie nicht genutzte Räume untervermieten können, um z. B. Kosten zu sparen bzw. die Einnahmenseite zu verbessern. Dabei müssen verschiedene Aspekte beachtet werden.
Das Wichtigste ist, dass der Mieter sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter behält, da zwischen Vermieter und Untermieter grds. keine vertraglichen Beziehungen bestehen. Der Mieter hat keinen unmittelbaren Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter die Untervermietung erlaubt. Allerdings darf ein Vermieter die Untervermietung nur verbieten, wenn er seinerseits einen wichtigen Grund hat. Beispielsweise passt der Untermieter nicht ins Haus, weil sein Produktangebot in Konkurrenz zu einem anderen Mieter steht. In jedem Fall muss der Mieter sich die Erlaubnis vom Vermie...