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NWB Nr. 47 vom Seite 3268

Steuerermäßigung für energiesparende Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden

Dr. Jens Reddig

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3282Das Einkommensteuerrecht schafft Anreize, insbesondere ältere Gebäude energetisch zu sanieren. Die Begünstigungstatbestände der §§ 35a und 35c EStG setzen u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige die Immobilie selbst bewohnt.

Energetische Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

[i]Schmidt, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Grundlagen, NWB TAAAE-62140 § 35a Abs. 3 EStG sieht in begrenztem Umfang eine allgemeine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen vor, z. B. für die Installation einer Dach-Photovoltaikanlage. Gefördert werden 20 % der vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwendungen. Die maximale Ermäßigung je Veranlagungszeitraum beträgt 1.200 €. Erfasst sind nur die Arbeitskosten.

Energetische Gebäudesanierungen (§ 35c EStG)

[i] Heine, NWB 17/2020 S. 1244Der Gesetzgeber hat mit § 35c EStG einen speziellen Steuerermäßigungstatbestand für energetische Sanierungsmaßnahmen geschaffen. Abweichend zu § 35a EStG sind auch die Materialkosten begünstigt. Die Steuerermäßigung von maximal 40.000 € wirkt veranlagungszeitraumübergreifend (drei Jahre). [i]VoraussetzungenDie Voraussetzungen sind streng:

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