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BFH 29.06.2022 III R 19/21, StuB 22/2022 S. 875

Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig beteiligte Genossin

(1) Die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, wenn der von ihrem Betrieb erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht. (2) Eine Gesamtbetrachtung, wonach das Zusammenkommen mehrerer „Bagatellaspekte“ die Nichtanwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG rechtfertigt, obwohl diese für sich – einzeln genommen – die Nichtanwendung der Vorschrift nicht rechtfertigen würden, scheidet aus (Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).

Praxishinweise

(1) Die klagende Genossenschaft war in den Streitjahren (2014 bis 2016) ausschließlich mit der Vermietung von Grundstücken befasst, und zwar sowohl von Wohnungen als auch...

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