Gesetze: EStG § 33BGB i. d. F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom , BGB i. d. F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957BGB i. d. F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom , § 1671
Verfahrenskosten, die im Anschluß an die Ehescheidung im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsverfahren für Kinder entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Anschluß an die Scheidung seiner Ehe im Zusammenhang mit einem Verfahren über das Sorgerecht für die Kinder nach § 1671 BGB i.d.F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom entstehen, sind in der Regel - wie die Ehescheidungskosten selbst - außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Beschwerdeverfahren gegen den im Sorgerechtsverfahren ergangenen Beschluß des Vormundschaftsgerichts.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 116 GAAAA-91682
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