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BFH Urteil v. - VI R 38/78 BStBl 1982 II S. 116

Gesetze: EStG § 33BGB i. d. F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom , BGB i. d. F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957BGB i. d. F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom , § 1671

Verfahrenskosten, die im Anschluß an die Ehescheidung im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsverfahren für Kinder entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Anschluß an die Scheidung seiner Ehe im Zusammenhang mit einem Verfahren über das Sorgerecht für die Kinder nach § 1671 BGB i.d.F. des Gleichberechtigungsgesetzes vom entstehen, sind in der Regel - wie die Ehescheidungskosten selbst - außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Beschwerdeverfahren gegen den im Sorgerechtsverfahren ergangenen Beschluß des Vormundschaftsgerichts.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 116
GAAAA-91682

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BFH, Urteil v. 02.10.1981 - VI R 38/78

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