Wenn keine Regel so recht zu passen scheint: Bilanzierung von Kryptowährungen
Es fing an mit zwei Pizzen. Im Mai 2010 hatte jemand Hunger und bestellte sich gegen Lieferung von 10.000 Bitcoin zwei Pizzen. Vermutlich gingen Pizzabäcker und ein hungriger IT-Nerd (?) davon aus, ein gutes Geschäft gemacht zu haben oder doch zumindest etwas Spaß. Und man wünscht es dem Pizzabäcker, dass er später nicht das Passwort verloren hat oder seine Festplatte abrauschte, bevor er das Geschäft seines Lebens machen konnte. Nun liegt es in der menschlichen Natur, diese Transaktion ins Verhältnis zum aktuellen Kurs von gut 20.000 US-Dollar für ein Bitcoin zu setzen, oder wahlweise auch ins Verhältnis zu den Höchstkursen von fast 70.000 US-Dollar. Was selbstverständlich aber nichts nutzt, und ein Leben im Konjunktiv macht vermutlich nur unglücklich. Gut 12 Jahre später sind Kryptowährungen in der Wirtschaft etabliert und haben als Anlageobjekte eine erstaunliche Entwicklung genommen. Und wie bei allen spekulativen Instrumenten gab und gibt es zahllose Möglichkeiten, sein Geld zu verlieren. Und das, obwohl das Konzept der Kryptowährungen gerade das Problem lösen sollte, dass die Währungen der Zentralbanken auf einem Vertrauen basieren, das häufig genug enttäuscht worden ist. Aber weil die Kryptowährungen etabliert sind, haben sie auch Einzug in die Unternehmenswelt gehalten, der viele Jahre herrschende Anlagenotstand durch die Nullzinsen hat diese Entwicklung sicherlich auch gefördert. Und so sieht sich ein handelsrechtlicher Bilanzierer immer häufiger vor der Frage, wie Bitcoin mit den gängigen Regeln der Rechnungslegung in den Griff zu bekommen sind, weil nichts auf den ersten Blick so recht passen will. Prof. Dr. Daniel T. Fischer stellt in dieser Ausgabe ab die Grundzüge des Konzepts virtueller Währungen vor, soweit es zum Verständnis für die Bilanzierung notwendig ist, und unterbreitet einen Vorschlag, wie Kryptowährungen in der Bilanz abgebildet werden können. In einer späteren BBK-Ausgabe wird er sich dann mit der ertragsteuerlichen Behandlung der Kryptowährungen auseinandersetzen.
Außerdem [i]Währisch, Instrumente und Einsatzfelder der integrierten Unternehmensplanung, Teil 1: Grundlagen und Integration der Teilplanungen in ein Gesamtkonzept, BBK 19/2022 S. 907 NWB AAAAJ-22816 in diesem Heft: BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert bespricht ab ein aktuelles BFH-Urteil zur AfA-Bemessungsgrundlage nach einem entgeltlichen Anteilserwerb an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Durch ein Fallbeispiel illustriert er, wie die wichtigen Grundsätze der BFH-Entscheidung in der Praxis umgesetzt werden können und wie dabei zu rechnen ist. Prof. Dr. Michael Währisch setzt seine Reihe zur Unternehmensplanung fort und widmet sich ab der Vertriebs- und Materialplanung; Abbildung 1 zeigt, wie diese Detailpläne in das Gesamtkonzept der integrierten Unternehmensplanung eingebettet sind. StB Karl-Hermann Eckert zeigt im alles Wissenswerte zur Umsatzsteuer von Lohnveredelungsleistungen und berücksichtigt in den Buchungen eine aktive Lohnveredelung mit Drittlands- und innergemeinschaftlichem Bezug.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 977
VAAAJ-25171