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Umsatzsteuer | Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Stpfl. zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird (Folgeentscheidung zum „Finanzamt Saarbrücken“, NWB AAAAH-70097, EU:C:2021:32; Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 12 Satz 2, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3, § 10 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 5 UStG).
(1) Im Urteilsfall hatte die Vorinstanz ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (, NWB JAAAH-13815, EFG 2019 S. 986). Der EuGH entschied darauf mit ...