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NWB Nr. 42 vom Seite 2949

Corona-Überbrückungshilfen: Zur „Fälligkeit“ bei der zeitlichen Zuordnung förderfähiger Fixkosten

Lukas Hendricks und Simon Beyme

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2983Zentrales Kriterium für die zeitliche Zuordnung der förderfähigen Fixkosten im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfen I–IV ist nach den FAQ des BMWK zu sämtlichen Überbrückungshilfen die Fälligkeit der entsprechenden Kostenposition. Die unterschiedlichen Fassungen der FAQ wurden im Laufe der Zeit zwar ergänzt, definieren aber bis heute nicht präzise den Begriff der Fälligkeit.

Bedeutung der Fälligkeit für die Förderfähigkeit von Fixkosten

[i]Auswirkung der zeitlichen Kostenzuordnung auf die FörderfähigkeitDie zutreffende Zuordnung einzelner Fixkosten-Positionen zu bestimmten Fördermonaten kann deren Förderfähigkeit dem Grunde und der Höhe nach erheblich beeinflussen. Da für einzelne Monate zum Teil keine Antragsberechtigung besteht oder unterschiedlich hohe Förderquoten zur Anwendung kommen, ist die zeitlich korrekte Zuordnung der förderfähigen Fixkosten im Rahmen der Schlussabrechnung seitens antragstellender Mandanten sowie prüfender Dritter besonders zu beachten.

[i]Mögliche Folgen einer falschen ZuordnungEine leichtfertige oder vorsätzlich begangene falsche Zuordnung der Fixkosten-Positionen zu einzelnen Fördermonaten kann beim Antragsteller einen Subventionsbetrug darstellen sowie Haftungsansprüche geg...

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