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BBK Nr. 20 vom

Neuerungen in der Sozialversicherung ab Oktober 2022

Jörg Romanowski

Ungefähr jede sechste Beschäftigung in Deutschland ist derzeit ein geringfügig entlohnter Minijob bzw. eine kurzfristige Beschäftigung. Genau hier hat der Gesetzgeber angesetzt und mit Wirkung zum einiges an Neuregelungen auf den Weg gebracht. Mittlerweile hat auch die Verwaltung reagiert und mit Datum vom neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht. Fakt ist: Wer Löhne abrechnet, wird i. d. R. auch mit den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu den Minijobs arbeiten müssen. Der Beitrag beschäftigt sich mit diesen – zum Teil gravierenden – Neuregelungen und beleuchtet dabei insbesondere deren Einfluss auf die Praxis in den Lohnbüros.

I. Neuer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird einmalig per Gesetz ab dem auf brutto 12 € je Zeitstunde erhöht. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission. Die Mindestlohnkommission hat zum über die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen.

II. Änderung der Geringfügigkeitsgrenze

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird nicht mehr durch einen statischen Wert bestimmt, sondern ...

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