Online-Nachricht - Mittwoch, 05.10.2022

Körperschaftsteuer | Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i.d.F. des KöMoG (BMF)

Das BMF hat zur Abbildung von Minder- und Mehrabführungen nach § 14 Abs. 4 KStG i.d.F. des KöMoG Stellung genommen ().

Hintergrund: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom (BStBl I, Seite 889), KöMoG, wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Absatz 4 KStG).

In dem BMF-Schreiben wird geregelt, was für die Neuregelung zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen gilt. Hierbei geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:

  1. Zeitliche Anwendung

  2. Behandlung von Minder- und Mehrabführungen

    1. Steuerliche Auswirkungen

    2. Rücklage nach § 34 Absatz 6e KStG

      1. Bildung der Rücklage

      2. Auflösung der Rücklage

      3. Rücklage bei Personengesellschaften als Organträger

  3. Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

  4. Mittelbare Organschaft

  5. Kettenorganschaft

Quelle: , BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-23360