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Umsatzsteuer | Keine Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria eines Altersheims
Betreibt ein Altersheim mit umfassender Verpflegung der Heimbewohner auch eine Cafeteria, die zusätzlich entgeltlich Getränke und Speisen an Heimbewohner und deren Besucher abgibt, sind die Umsätze aus dem Betrieb der Cafeteria nicht gem. § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG steuerfrei. Der Betrieb der Cafeteria ist in einem solchen Fall für die Pflege und Versorgung der Heimbewohner nicht unerlässlich (Bezug: § 4 Abs. 1 Nr. 16 Satz 1 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, Art. 134 Buchst. a MwStSystRL).
Nach § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG in der in den Streitjahren 2014 bis 2016 gültigen Fassung sind die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen steuerfrei, die von Einrichtungen i. S. von § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. a bis l UStG erbracht werden. „Eng verbunden“ ist bei unionsrechtskonform...