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Jahressteuergesetz 2022: Neue Abzugsregeln beim häuslichen Arbeiten
I. Vorbemerkungen
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Mit diesem Beschluss beginnt das Gesetzgebungsverfahren, nachdem das BMF zuvor einen Referentenentwurf am veröffentlicht hat.
Im Vergleich zum Referentenentwurf ergeben sich folgende wesentlichen Neuerungen:
Neuerungen bei der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer;
Änderungen bei der Gebäude-Abschreibung;
kurzfristige Beschäftigung und Lohnsteuerpauschalierung;
Einkommensteuer: Steuerfreiheit für Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen;
Umsatzsteuer: Umsatzsteuersatz 0 % für Photovoltaikanlagen und Speicher.
Nachfolgend soll auf die Neuerungen beim Kostenabzug bei häuslichem Arbeiten näher eingegangen werden.