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Währungsumrechnung bei US-Aktien
I. Sachverhalt
U erwirbt im Oktober 01 an einer US-Börse Aktien der Unternehmen A und B für jeweils 1 Mio. USD und C-Aktien für 900 TUSD. Zum Erwerbszeitpunkt herrscht Parität zwischen den Währungen. Anschaffungsnebenkosten ausgeklammert werden A- und B-Aktien daher mit je 1 Mio. € und C-Aktien mit 0,9 Mio. € eingebucht. Die Aktien sind Teil eines spekulativen Portfolios, dessen Wertpapiere mit ganz unwesentlichen Ausnahmen nach maximal zwölf Monaten veräußert werden.
Am Bilanzstichtag sind die Aktien noch im Bestand. Neben Kurswertänderungen in USD ist der Wert des Investments durch eine Aufwertung des USD um 15 % tangiert. Es ergeben sich folgende Zahlen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
TUSD |
T€ |
TUSD |
T€ | |
Aktie
A | 1.000 | 1.000 | 1.100 | 1.265 |
Aktie
B | 1.000 | 1.000 | 900 | 1.035 |
Aktie
C | 900 | 900 | 900 | 1.035 |
Nach in Teilen des Schrifttums vertretener Auflassung bewertet U die Aktien unter Anwendung der in § 256a Satz 2 HGB vorgesehenen Ausnahmen vom Anschaffungskosten- und Imparitätsprinzip für Vermögensgegenstände (und Verbindlichkeiten) mit einer Restlaufzeit von maximal einem Jahr.
II. Fragestellung
Mit welchem Wert in Euro sind die Aktien (unter der Prämisse der Anwendbarkeit von § 256a Satz 2 HGB) zu bilanzieren?