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Arbeitshilfe - Stand: 28.01.2025

Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns zur Aufnahme durch eine GmbH: Anmeldung zum Handelsregister der Einzelkauffrau/ des Einzelkaufmanns – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns zur Aufnahme durch eine GmbH: Anmeldung zum Handelsregister der Einzelkauffrau/ des Einzelkaufmanns

Die Ausgliederung ist durch die Einzelkauffrau/den Einzelkaufmann zum Handelsregister anzumelden. Diese Anmeldung hat grundsätzlich bei allen an dem Vorgang beteiligten Rechtsträgern – also hier der/dem übertragenden Einzelkauffrau/Einzelkaufmann wie der aufnehmenden GmbH – bei den jeweils für sie zuständigen Registergerichten zu erfolgen (§ 16 UmwG).

Der Anmeldung durch die Einzelkauffrau/den Einzelkaufmann beizufügen sind hier:

  • der Ausgliederungsvertrag und

  • der Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Ausgliederungsvertrages an den Betriebsrat oder, für den Fall, dass ein solcher nicht bestehen sollte, die entsprechenden Negativerklärungen.

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