Was ist eine i. S. d. § 9 Abs. 2 UStG „ausschließliche” Verwendung für Umsätze, die einen Vorsteuerabzug nicht ausschließen?
Zugleich Besprechung von FG Niedersachen, Urteil vom 11. 4. 2013 - 5 K 393/11, Rev. anhängig unter Az. V R 27/13
Aufsatz, USt direkt digital 13/2013 S. 4