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Umsatzsteuerliche Auswirkungen des EU-Beitritts von Kroatien
Checkliste für Geschäftsbeziehungen zum jüngsten EU-Mitglied
Zum trat Kroatien der EU bei. Für die Abwicklung von Geschäften von und nach Kroatien ist aus umsatzsteuerlicher Sicht nun eine Reihe von (technischen) Anpassungen vorzunehmen.
A. Hintergrund
Die EU begrüßte zum ihr 28. Mitglied Kroatien. Zuletzt waren 2007 Bulgarien und Rumänien der Union beigetreten. Der Beitritt erfolgte gut zehn Jahre nach dem kroatischen Antrag auf Mitgliedschaft. Für das Jahr 2015 wird der Eintritt in den „Schengen-Raum” angestrebt, der dann zur Aufhebung von Grenzkontrollen im Personenverkehr führt. Zollkontrollen im Güterverkehr entfallen bereits, wobei in einigen Bereichen noch Übergangsfristen existieren. Zudem will Kroatien auch der Währungsunion beitreten. Vorerst behält das Land jedoch seine nationale Währung Kuna (HRK). Der Wechselkurs beläuft sich auf etwa 1 EUR = 7,5 HRK. Mit dem Beitritt garantiert Kroatien die Anwendung europäischer Rechtsstandards. In tatsächlicher Hinsicht bedarf es in einigen Bereichen gleichwohl noch Reformen zur Angleichung an westliche Vorgaben. Vor allem aus kroatischer Sicht ist Deutschland ein sehr wichtiger Handelspartner. Der zwischenstaatliche Güteraustausch beläuft sich wertmäßig auf ca...