Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Führung der Lohnbuchhaltung
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, eine GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge inhaltlich zu beraten. Allerdings kann den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erstellt, eine Pflicht zu einem Hinweis an die Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung treffen. Der BGH (Urteil v. 8.2.2024 - IX ZR 137/22, FAAAJ-59559) hat dazu kürzlich konkrete Vorgaben aufgestellt.