Für den Prüfungsturnus ab dem 1.1.2024 hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt (BMF, Schreiben v. 15.12.2022, BStBl 2022 I S. 1669). Erneut bestehen erhebliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Größenklassen. An dieser Stelle soll der Hintergrund für diesen Unterschied und der Zweck der BMF-Größenklassen erläutert werden.Jahn, Offenlegungspflichten und die (geplante) Anpassung der Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften, NWB Sanieren 4/2024 S. 109NWB-Nachricht v. 31.01.2024, Verfahrensrecht | Betriebsprüfung nach dem Tod des Geschäftsinhabers (FG)Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung, NWB 4/2024 S. 274NWB-Nachricht v. 21.12.2023, Jahresabschluss | Größenklassen von Kapitalgesellschaften werden erhöht (Europäische Kommission)