BMF-Schreiben zur Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zu berichtenden Nachhaltigkeitsaspekte und die Datenpunkte.
Die hohe Inflation in der EU und im Euro-Währungsgebiet haben die EU-Kommission veranlasst, die finanziellen Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Größeneinstufung von Kapitalgesellschaften (& Co.) nach oben anzupassen. Der Gesetzgeber hat die EU-Vorgaben am 17.4.2024 im HGB umgesetzt.
Kurz vor Ostern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD, https://go.nwb.de/8qe44) in der Fassung des Referentenentwurfs (RefE).
Am 22.3.2024 veröffentlichte das BMJ den lang erwarteten RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht: das CSRD-UmsG. Die wichtigsten Inhalte werden in diesem Beitrag aufgezeigt und einer Würdigung unterzogen.
Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht (CSRD-UmsG). Das Umsetzungsgesetz regelt insb. die §§ 289b und 289c HGB neu. Hiernach haben große Gesellschaften haben ab dem Jahr 2025 die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Sale-and-operate-lease-back über ein zu bebauendes Grundstück“.
Am 22.3.2024 ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Richtlinie) veröffentlicht worden.
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zu berichtenden Nachhaltigkeitsaspekte und die Datenpunkte.
Die hohe Inflation in der EU und im Euro-Währungsgebiet haben die EU-Kommission veranlasst, die finanziellen Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Größeneinstufung von Kapitalgesellschaften (& Co.) nach oben anzupassen. Der Gesetzgeber hat die EU-Vorgaben am 17.4.2024 im HGB umgesetzt.
Kurz vor Ostern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD, https://go.nwb.de/8qe44) in der Fassung des Referentenentwurfs (RefE).
Am 22.3.2024 veröffentlichte das BMJ den lang erwarteten RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht: das CSRD-UmsG. Die wichtigsten Inhalte werden in diesem Beitrag aufgezeigt und einer Würdigung unterzogen.
Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht (CSRD-UmsG). Das Umsetzungsgesetz regelt insb. die §§ 289b und 289c HGB neu. Hiernach haben große Gesellschaften haben ab dem Jahr 2025 die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Sale-and-operate-lease-back über ein zu bebauendes Grundstück“.
Am 22.3.2024 ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Richtlinie) veröffentlicht worden.
Am 27.2.2024 legte der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 14 (E-DRÄS 14) vor, mit dem DRS 18 zu latenten Steuern an die aktuelle Rechtslage angepasst werden soll.
Anfang Februar dieses Jahres widmete sich der Fachausschuss „Recht des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland“ (FAR des IDW) Unsicherheiten bei der Bestellung eines Nachhaltigkeitsberichtsprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
Die EU will die neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um derzeit zwei Jahre nach hinten verschieben. Das haben die Vertreter der Mitgliedstaaten im Februar 2024 beschlossen. Ursprünglich sollte das Paket Ende Juni 2024 in Kraft treten; der neue Termin ist jetzt Ende Juni 2026. Damit haben vor allem kleinere Betriebe mehr Zeit für die Umsetzung, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Dennoch sollten sich die Betriebe vorbereiten, da mit einer weiteren Verschiebung nicht zu rechnen ist. Ausführliche Informationen zur CSR-Richtlinie erhalten Sie u. a. unter https://go.nwb.de/q2e0e und https://go.nwb.de/7g9z0.
Ende Februar dieses Jahres veröffentlichte die International Federation of Accountants (IFAC) gemeinsam mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) eine aktualisierte Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung der 1.400 weltweit größten Unternehmen aus 22 Ländern. Einbezogen in den Betrachtungszeitraum der Studie wurden die Jahre 2019 bis 2022.
Mit Urteil vom 13.9.2023 hat der BFH erstmals über die Bilanzierung des Beteiligungsbetrags im Leasing-Restwertmodell entschieden.
Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit RAP häufig stellt, ist die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der „bestimmten Zeit“. Der BFH hat mit Urteil vom 26.7.2023 entschieden, dass die Festlegung nicht auf einer rein subjektiven Gestaltungsentscheidung des bilanzierenden Unternehmens beruhen darf.
Für den Veranlagungszeitraum 2023 wurde der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung überarbeitet. Der Vordruck weist bei der Zeilennummerierung etliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr auf. Der Beitrag leistet eine Hilfestellung beim Ausfüllen.