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Mehr Handlungsorientierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Mit sehr enger zeitlicher Vorgabe sind aktuell bereits ohne gesetzliche Umsetzung im HGB bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen und ab 2025 auch alle großen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zur Abgabe einer Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht verpflichtet. Ebenso wird für das Geschäftsjahr 2025 der Konzernlagebericht für alle konzernrechnungslegungspflichtigen Mutterunternehmen um eine Konzernnachhaltigkeitserklärung erweitert. Dabei sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zur konkreten Ausgestaltung gerade erst am mit dem ersten Set von zwölf Standards veröffentlicht worden. Zeitgleich hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Umsetzungsleitlinien mit sehr kurzer Konsultationsfrist veröffentlicht, die nach Finalisierung offiziell die Anwendung der ESRS unterstützen sollen. Es wird aber leider schon jetzt klar, dass die Dokumente ständig weiterentwickelt werden müssen und die fehlende Harmonisierung mit anderen Reg...