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Die Bilanzierung von Eigen- und Fremdkapital bei Personenhandelsgesellschaften im Rahmen der Abschlussprüfung

Handelsbilanz – IDW RS FAB 7 – Steuerbilanz

Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie deren korrekte Bilanzierung bereitet häufiger auch im Rahmen der Abschlussprüfung Schwierigkeiten. Der Beitrag beschreibt die Konsequenzen des MoPeG und die hierauf veröffentlichte Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS FAB 7.

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Änderungen in IDW PS KMU 7 (09.2022) mit Folgeänderungen für IDW PS KMU 1 (09.2022)

Anfang Dezember 2024 verabschiedete der HFA des IDW redaktionelle Änderungen im IDW Prüfungsstandard 7 für die Prüfung weniger komplexer Einheiten „Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung“ (IDW PS KMU 7 (09.2022)), um dessen Inhalte an die nach der IDW PS 400er-Reihe und IDW PS 270 n. F. (10.2021) „Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung“ erteilten Bestätigungs- und Versagungsvermerke und die nach IDW PS 450 n. F. (10.2021) „Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten“ erstellten Prüfungsberichte anzupassen.

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Veröffentlichung weiterer Fragen und Antworten zu Konzernabschlussprüfungen nach ISA [DE] 600 (Revised)

Kürzlich hat der Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ des IDW seinen mit Stand 6.12.2023 zur Unterstützung der praktischen Umsetzung des des ISA [DE] 600 (Revised) veröffentlichten Katalog mit Fragen und Antworten zur Durchführung von Konzernabschlussprüfungen nach ISA [DE] 600 (Revised) (F & A zu ISA [DE] 600 (Revised)) um Einzelfragen zur Prüfungsplanung, zur Risikobeurteilung, zu weiteren Prüfungshandlungen und zum Umfang der Arbeitspapiere im Kontext einer Konzernabschlussprüfung (Abschnitte 7 bis 10) ergänzt.

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Hinweis neue Webadressen für den Bestätigungsvermerk bei Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers

Abschlussprüfer können die Beschreibung ihrer Verantwortlichkeiten bei der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk teilweise durch Verweis auf Ausführungen dazu auf der Internetseite des IDW abkürzen. Hierzu müssen sie im Bestätigungsvermerk die korrekte Webadresse angeben, unter der die sonst in den Bestätigungsvermerk aufzunehmenden Beschreibungen abrufbar sind. Das IDW weist aktuell darauf hin, dass sich diese Webadressen mit den jüngsten Änderungen in der IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk (siehe dazu auch Philipps, WP Praxis 12/2024 S. 358 LAAAJ-79334) ebenfalls geändert haben.

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Marktstrukturanalyse 2023

Mitte November 2024 veröffentlichte die WPK eine Pressemeldung zu den Ergebnissen ihrer aktuellen Marktstrukturanalyse über den Wirtschaftsprüfungsmarkt in Deutschland. Die Analyse fußt auf Daten aus dem Berufsregister sowie aus Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, aus von der BaFin bereit gestellten Unternehmenslisten und aus den veröffentlichten Transparenzberichten der Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

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