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Internationale Rechnungslegung

Internationale Rechnungslegung //

IFRS-Tax-Reporting im Konzern: Organschaft und Mitunternehmerschaft

Schnittstellenkonflikte tatsächlicher und latenter Steuerabgrenzung zwischen formaler und wirtschaftlicher Betrachtung und deren Folgen für die Überleitungsrechnung

Die steuerliche Überleitungsrechnung im IFRS-Anhang verdeutlicht Veränderungen der Steuerquote. Im Beitrag wird gezeigt, wie Einzel-, Summen- und Konzern-Überleitungsrechnung ineinandergreifen, um eine konsistente und prüfungssichere Darstellung im Konzernabschluss zu erreichen.

IDW //

Neue Kapitalkostenempfehlung zur Marktrisikoprämie

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat am 16.9.2025 seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % angepasst. Die bisherige Empfehlung vom 25.10.2019 für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern lag bei 6 % bis 8 %. Nach persönlichen Steuern liegt die Bandbreite bei nunmehr 4,5 % bis 5,75 %.

Pro und Contra //

Fehlinformation bei Steuersatzänderungen?

Schmalenbachs dynamische Bilanzlehre zielte auf die Performance-Messung durch den Periodengewinn im Zeitablauf ab, welcher das „Auf und Ab der Wirtschaftlichkeit“ indizieren sollte. Nun wirkt nicht nur die Bildung aktiver latenter Steuerminderungshoffnungen diesem Abbildungsziel entgegen. Auch – wie ein aktueller Praxisfall bei der Commerzbank zeigt – verzerrt die Performance-Messung bei eigentlich wünschenswerten Steuersatzsenkungen.

EU //

EU-Parlament einigt sich auf Standpunkt zu den Omnibus I-Vorschlägen

Nachdem sich das Europäische Parlament am 22.10.2025 nicht auf einen Standpunkt zum (Omnibus I-)Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie u. a. zur Vereinfachung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung einigen konnte, ist dies nun am 13.11.2025 gelungen. Zuvor hatte sich bereits der EU-Ministerrat am 23.6.2025 auf einen Standpunkt geeinigt. Nach dem Standpunkt des EU-Parlaments wären u. a. künftig nur noch Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.750 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. € zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Er geht damit über den Vorschlag der EU-Kommission bzw. den Standpunkt des EU-Ministerrats hinaus. In Bezug auf die Sorgfaltsplichten der CSDDD sollen nur Unternehmen verpflichtet sein, die mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Mrd. € Umsatzerlöse aufweisen. Nunmehr können die sogenannten Trilogverhandlungen aufgenommen werden. Es besteht weiterhin das Ziel, mit den gesetzgebenden Organen eine Einigung bis Ende 2025 zu erzielen. Nach deren Annahme sind die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen und durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

ESMA //

Europäische Gemeinsame Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2025 bekanntgegeben

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 14.10.2025 die Europäischen Gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte für die Unternehmensberichterstattung 2025 börsennotierter Unternehmen bekanntgegeben. Die ESMA fordert darin die Unternehmen auf, sich in ihren Unternehmensberichten 2025 zusätzlich zu den allgemeinen Erwägungen auf die folgenden Bereiche zu konzentrieren:

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