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Internationale Rechnungslegung

Abo Veräußerungsgruppe //

Fallstudie zum Ausweis und zur Bewertung von Veräußerungsgruppen

Ein an verschiedenen Standorten produzierendes Stahlunternehmen S beschließt zum 30.6.01 die Produktion von Stahlerzeugnissen an einem Produktionsstandort P aufzugeben. Die Produktion am Standort P läuft – entsprechend der konjunkturell schwachen Nachfrage – zunächst in verringertem Umfang weiter, um für eine Übergangszeit die bislang regional belieferten Kunden von S weiterhin von P aus zu beliefern. Da S mehrere Produktionsstandorte unterhält, welche identische oder ähnliche Stahlerzeugnisse wie die am Standort P hergestellten produzieren, handelt es sich bei P nicht um eine eigene Geschäftseinheit, welche die in IFRS 5.32 aufgeführten Voraussetzungen für einen aufgegebenen Geschäftsbereich erfüllt.

Abo Internationale Rechnungslegung //

Erläuternde Beispiele zum Umgang mit Risiken im IFRS-Abschluss (ED/2024/6)

Der IASB hat am 31.7.2024 einen Standardentwurf zum Umgang mit klimabezogenen und sonstigen Risiken veröffentlicht (Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements – ED/2024/6 ; kurz: ED), die potenziell einen Einfluss auf die Aussagen eines IFRS-Abschlusses ausüben. Anlass für die Befassung mit diesem Themenkomplex gab die dritte Agenda-Konsultation des IASB zwischen 2019 und 2022, die auf eine hohe und zunehmende Zahl von Anwendungsfragen hindeutete. Zunächst standen klimabezogene Risiken im Fokus. Der IASB weitete im Projektverlauf jedoch den Blick und schloss den allgemeinen Umgang mit Risiken ein, um einen konsistenten Umgang mit denselben sicherzustellen und Abgrenzungsfragen zu vermeiden. Die Inhalte des ED sind in Form von erläuternden Beispielen (illustrative examples) aufbereitet, die unterschiedliche Prozessschritte (z. B. Wesentlichkeitsbeurteilungen) und Anwendungsgebiete (z. B. Angabe von Annahmen) adressieren. Im Folgenden werden die vorgeschlagenen Hilfestellungen schlaglichtartig nachgezeichnet.

Abo Praxisfälle //

Rückstellung für Mitarbeiterboni

Seit mehr als zehn Jahren gewährt U in Jahren mit positivem operativem Ergebnis (EBIT) den Mitarbeitern einen Bonus. Die Bonuszahlungen betragen in Summe aller Mitarbeiter jeweils 10 % des operativen Ergebnisses des abgelaufenen Jahres. Die Aufteilung auf die einzelnen Mitarbeiter erfolgt nach deren Fixgehalt im abgelaufenen Jahr. Die Auszahlung der Boni wird im März des Folgejahres vorgenommen. Die Bonusberechnungen finden im Februar statt. Alle Mitarbeiter sind über eine entsprechende Erklärung im Intranet des Unternehmens über das Bonussystem und insbesondere darüber informiert, dass es sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch handelt. Der fehlende Rechtsanspruch wird bei der Information des jeweiligen Mitarbeiters über seinen Jahresbonus noch einmal wiederholt.

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