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Betriebswirtschaft

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IT-Sicherheit: Erläuterungen zur NIS-2-Meldepflicht

Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Gesetzgebung zur Cyber-Sicherheit. Sie hat das Ziel, die Resilienz und Reaktionsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen gegenüber Internet-Angriffen zu erhöhen. Viele betroffene Unternehmen wissen aber noch nicht, was sie konkret tun müssen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Das Informationspaket des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur NIS-2-Meldepflicht gibt Hinweise zur Pflicht von Meldungen erheblicher Sicherheitsvorfälle, zu Meldefristen- und Inhalten und dazu, was das BSI im Meldefall mit den Informationen macht ( https://go.nwb.de/ghjbc).

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IT-Sicherheit: Microsoft kündigt Secure-Boot-Wechsel an

Microsoft hat angekündigt, dass Secure-Boot-Zertifikate im Juni 2026 ablaufen. Betroffen sind Windows-Systeme ab 2012 und Betriebssysteme wie Linux oder macOS. Die Kündigung ist damit für fast alle Unternehmen relevant. Secure Boot ist eine Funktion, die beim Start eines Geräts sicherstellt, dass nur vertrauenswürdige Software geladen wird. Abgelöst werden die alten durch neue Zertifikate mit Ausgabedatum 2023. Microsoft empfiehlt IT-Verantwortlichen, schon jetzt mit der Vorbereitung für die Veränderungen zu beginnen. Dazu gehört u. a., Firmware-Updates der Gerätehersteller (OEMs) zu installieren, bevor die neuen Zertifikate eingespielt werden. Ohne Vorbereitung drohen bspw. Startfehler der Systeme. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/2vg0g.

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KI: Automatische Transkription von Meetings

Fathom ( https://go.nwb.de/68kcf und https://go.nwb.de/qmwog) ist eine KI-Software, die Transkriptionen (Mitschriften) für Meetings und Gespräche ermöglicht und gleichzeitig automatisierte Zusammenfassungen erstellt. So ist es z. B. möglich, direkt im Anschluss an ein Meeting auf Basis der mitgeschriebenen Ergebnisse Entscheidungen zu treffen oder in einem Projekt weitere Schritte zu gehen. Die Anwendung ist intuitiv zu bedienen und es werden 28 Sprachen unterstützt. Die Software kann u. a. in Anwendungen wie Teams oder Zoom eingebunden werden und entspricht europäischen Datenschutzrichtlinien. Es steht eine kostenlose Version mit grundlegenden Funktionen zur Verfügung.

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Unternehmenskrisen: Angebot der IHKn nutzen

Immer mehr Unternehmen geraten in Schwierigkeiten und können nicht mehr allen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen. Ohne Gegensteuerungsmaßnahmen droht dann schnell die Insolvenz. Spätestens, wenn Unternehmer das Gefühl bekommen, dass die Liquiditätssicherung schwierig wird, sollten sie sich nach professioneller Hilfe umsehen. Was viele Unternehmer nicht wissen: Viele IHKn bieten über Krisenhotlines oder E-Mail-Kontakt Hilfe an, wie z. B. die IHK Köln unter der Telefonnummer 0800-6997998 oder der E-Mail-Adresse mail@firmenkrise.de. Weitere Informationen finden Sie unter https://go.nwb.de/pgvr5. Im Zweifel sollte bei der regional zuständigen IHK nach ähnlichen Angeboten gefragt werden.

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Bonität: Anzahl von Konten und Kreditkarten begrenzen

Unternehmen sollten zwar mehrere Konten und Kreditkarten haben, um sich nicht vollständig von einem Institut abhängig zu machen. Allerdings können mehr als zwei bis drei Verbindungen zu einem schlechteren Rating führen. Auskunfteien argumentieren, dass man mit (zu) vielen Konten und Karten schneller den Überblick verliert und seinen Zahlungsverpflichtungen unter Umständen nicht pünktlich nachkommen wird. Nicht oder wenig genutzte Konten und Karten sollten daher aufgelöst werden.

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Fördermittel: ERP-Förderkredite Digitalisierung und Innovation gestartet

Mit den Programmen „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit Innovation“ bieten das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die KfW Unternehmen seit Anfang Juli 2025 eine neue Finanzierungsvariante. Vorteile sind eine höhere Förderung für Zukunftstechnologien und die Aufhebung des Mindestkreditbetrags. Letzteres eröffnet insbesondere kleineren Betrieben die Möglichkeit, in Digitalisierungs- und Innovationsprojekte zu investieren. Die Zinssätze beginnen bei 2,11 % effektiv. Weitere Informationen zu den beiden Förderkrediten: https://go.nwb.de/c9t8y und https://go.nwb.de/dv3wp.

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Gründung: Europäische Investitionsbank stellt weitere Milliarden bereit

Die Europäische Investitionsbank (EIB) will in den nächsten Jahren weitere Milliarden bereitstellen, um vor allem kleine Tech-Unternehmen zu fördern, sie in der EU zu halten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Es werden u. a. zinsgünstige Darlehen, Beteiligungen und Garantien bereitgestellt. Unterstützt werden bevorzugt Firmen, die z. B. in den Bereichen saubere Technologien, künstliche Intelligenz, Sicherheitstechnologie und Gesundheit aktiv sind. Ebenso wie die KfW-Bank vergibt die EIB die Mittel nicht direkt. Es müssen Banken oder private Investoren für eine Beantragung erreicht werden. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/qo6q4.

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Teilwertabschreibung einer bestrittenen Forderung (FG)

Für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist die Bewertung zum Bilanzstichtag und der Ansatz in der Steuerbilanz zu diesem Stichtag und nicht der unterjährige Ansatz in der Buchführung maßgebend. Maßgebend für eine Aktivierung ist nicht, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig oder ein Recht realisierbar ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. Ein Gewinn ist nach dem Vorsichtsprinzip in Ausprägung des Realisationsprinzips realisiert, wenn bei gegenseitigen Verträgen der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung wirtschaftlich erfüllt hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung so gut wie sicher ist. Das im HGB kodifizierte Vorsichtsprinzip in Form des Realisationsprinzips als eines der Leitprinzipien der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gilt zwingend sowohl für die Handels- als auch für die Steuerbilanz. Die gewinnwirksame Erfassung einer Forderung kann bei in vollem Umfang bestrittenen Forderungen nicht erfolgen. Diese Grundsätze gelten für bilanzierungspflichtige wie auch für freiwillig bilanzierende Steuerpflichtige.

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Fördermittel: KfW-Programm Erneuerbare Energien nutzen

Die KfW bietet für KMU sowie Gründer mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung und Installation. Die Laufzeiten betragen zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der Zinssatz startet bei 3,21 % (Stand: 10.7.2025) und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens. Es gilt das Hausbankprinzip. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/3yewm.

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Energieversorger: Wechsel muss jetzt schneller gehen

Seit Juni 2025 darf der Wechsel des Energieanbieters inkl. An- und Abmeldung maximal 24 Stunden dauern. So können Kunden schneller einen günstigeren Anbieter nutzen. Die 24-Stunden-Frist betrifft nur die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Systemumstellung. Der tatsächliche Lieferbeginn kann weiter zu einem späteren, z. B. vom Kunden gewählten, Datum erfolgen. Voraussetzung ist, dass man über eine Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) verfügt. Es handelt sich um eine elfstellige Zahl, die man i. d. R. auf der Energieabrechnung findet. Einen Nachteil gibt es: Die bisher mögliche rückwirkende Kündigung nach einem Umzug entfällt. Kündigungen müssen jetzt rechtzeitig vorab erfolgen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/fhpih.

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Online-Handel: Seriöse Shops sicher erkennen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt Tipps, wie sich seriöse Online-Shops erkennen lassen. Merkmale sind u. a. eine sichere Verbindung (Vorhängeschloss in der Browserzeile), ein eindeutiger Bestellbutton oder das Angebot unterschiedlicher Zahlungsmöglichkeiten. Ausführliche Informationen finden sich unter https://go.nwb.de/huhys. Unternehmer, die ihrerseits Produkte oder Leistungen über Shops anbieten wollen, können sich für die Erstellung ihrer Offerte an den Punkten orientieren.

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Fördermittel: Messe- und Konferenzbesuche für Start-ups

Fachmessen und Konferenzen sind für Start-ups in der Wachstumsphase unverzichtbar. KölnBusiness bietet das Förderprogramm „B2B.Connect“ für Start-ups an, das die Kosten für ein Messe- oder Konferenzticket übernimmt. Ziel ist es, einen Austausch zwischen Gründern und etablierten Unternehmen herzustellen. Das Angebot ist u. U. auch für Firmen aus anderen Regionen von Interesse, weil u. a. zahlreiche Messen und Veranstaltungen vorgestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter https://go.nwb.de/komti.

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Künstliche Intelligenz: Erste KI-gestützte Unternehmensberatung

Die Beraterplattform „consultingcheck“ ist eine digitale Plattform für Unternehmensberatung, die sich an Fach- und Führungskräfte in Betrieben aller Branchen, Größenordnungen und Lebenszyklusphasen richtet. Sie unterstützt die Zielgruppe mit zielgerichteten Lösungsimpulsen bei ihren täglichen Aufgaben im Management. Von Fragen zur Gründung eines Unternehmens, zum Wachstum oder zur Effizienzsteigerung bis hin zur nachhaltigen Sanierung und zum Unternehmenskauf bzw. -verkauf werden hunderte von Themen rund um eine erfolgreiche Unternehmensführung praxisgerecht erläutert. Ab sofort steht „Marion“ als KI-basierte Unternehmensberaterin für Online-Beratung Fach- und Führungskräften 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Alle von der KI genutzten Inhalte stammen ausschließlich aus dem Datenpool von consultingcheck und greifen – anders als gängige KI-Chatbots – nicht auf externe Inhalte aus dem Internet zu. Ein kostenfreier Test befindet sich unter https://go.nwb.de/keyx2.

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Bonitätsprüfung: Schufa ab Ende 2025 mit neuem Score

Ab Ende des Jahres 2025 will die Schufa ihren Scorewert für Verbraucher und Unternehmen transparenter machen. Aus bisher rund 250 Kriterien hat die Schufa zwölf ausgewählt, aus denen sich der Score künftig zusammensetzt. In die Bonitätsbewertung fließen z. B. Alter der Adresse, Anfragen nach Abschlüssen für Kreditkarten und Konten oder Anzahl der Anfragen im Bereich Telekommunikation in den letzten zwölf Monaten mit ein. Die Schufa gibt an, dass Verbraucher ihre Bonität so besser einschätzen und auch beeinflussen können. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/4t22h.

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