Kalkulatorische Abschreibungen in der Kostenrechnung
Die kalkulatorischen Abschreibungen gehören zu den kalkulatorischen Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Ihnen steht in der Finanzbuchhaltung entweder kein oder ein abweichender tatsächlicher Aufwand gegenüber. Kalkulatorische Kosten sollen in der Praxis im Allgemeinen den tatsächlichen Werteverzehr in einem Betrieb realitätsnah abbilden – unabhängig von handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften oder Vorgaben.