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Betriebswirtschaft

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IT-Sicherheit: Vorsicht bei öffentlichen USB-Ladestationen

Im öffentlichen Raum finden sich immer mehr USB-Ladestationen. Nutzer sollten um diese einen Bogen machen, da hier Daten gestohlen werden können. Diese Betrugsform nennt sich Juice-Jacking. Über den USB-Anschluss kann schädliche Software aufs Handy gelangen, ohne dass man etwas bemerkt. Passwörter, Bankdaten und andere sensible Daten sind dann gefährdet. Besser ist es, mit einem gewöhnlichen Ladekabel zu arbeiten oder zumindest einen Juice-Jacking-Defender zu nutzen. Dieser lässt Strom durch ein Kabel, aber keine Daten. Kostenpunkt ca. 10 €. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/jrz4q.

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Künstliche Intelligenz: Alternativen von ChatGPT prüfen und nutzen

Fast jeder Nutzer kennt inzwischen ChatGPT und hat hier zumindest rudimentäre Erfahrungen gesammelt. Doch das Tool hat auch Nachteile. Bspw. generiert das System auch Fehlinformationen oder verbreitet gefälschte Nachrichten. Zudem gibt es Probleme mit dem Datenschutz und der Sicherheit. Wer die Qualität der Ergebnisse verbessern und den Datenschutz erhöhen will, sollte bei Suchanfragen möglichst mehrere KI-Anwendungen nutzen. Eine Übersicht über wichtige Anbieter finden Sie unter https://go.nwb.de/24k36.

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Werbung: Leitfaden zur personalisierten Kommunikation

Immer mehr Unternehmen setzen auf personalisierte Kommunikation und Angebotserstellung, um Streuverluste zu vermeiden und mehr Verkäufe zu realisieren. Doch viele Betriebe agieren ohne klares Konzept. Abhilfe soll der Leitfaden zur personalisierten Angebotskommunikation schaffen, den die EHI Retail Institute GmbH veröffentlich hat. Detailliert behandelt werden u. a. Punkte wie Datenzuverlässigkeit, Prozesse und nötige Technologie. Darüber hinaus gibt es einen Fragenkatalog im Lastenheft-Stil. Der Leitfaden kostet allerdings rund 930 € netto (für EHI-Mitglieder kostenlos). Zum Leitfaden gelangen Sie unter https://go.nwb.de/5s3zm (PDF).

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Rechnungsstellung: Pflichtangaben auch in anderen EU-Amtssprachen

Wer Rechnungen an Geschäftspartner innerhalb der EU stellt, darf bei bestimmten Rechnungsangaben nach §§ 14 und 14a UStG statt der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwenden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Art. 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung genutzt werden. Das ist in einem Schreiben des BMF geregelt. In einer Anlage 8 zum UStAE werden in anderen Amtssprachen verwendete Begriffe für Rechnungsangaben aufgelistet.

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Fördermittel: Neues Programm „Gewerbe zu Wohnen“ geplant

Eigentümer von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Das Förderkonzept wird derzeit noch erarbeitet. Mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“ sollen u. a. Leerstände beseitigt, Wohnraum in zentralen Lagen geschaffen und Impulse für den Umbau sowie Klimaschutz gegeben werden. Das Volumen soll sich auf 360 Mio. € belaufen. Interessenten sollten sich das Programm vormerken. Weitere Informationen folgen.

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Währungsrisiken: Absicherungen prüfen

Unternehmen, die Exporte in den Nicht-EU-Raum tätigen, sollten mehr denn je prüfen, ob sie die hierdurch entstehenden Risiken absichern müssen. Denn die Schwankungen, z. B. bei Dollar, britischem Pfund und Schweizer Franken sind zum Teil erheblich und treten auch kurzfristig auf. Für kleine Betriebe kommen vor allem Exportkreditversicherungen (oft Euler-Hermes) oder Forfaitierung (Verkauf von Forderungen) in Betracht. Da die Kosten für die Absicherung oft hoch sind, sollte geprüft werden, ob sich das lohnt. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/8qn14 und https://go.nwb.de/t6st3.

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Falschnachrichten: Positionspapier zum Schutz vor Risiken

In einem neuen Positionspapier analysiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Risiken durch Fake News und Deep Fake-Videos sowie mögliche Auswirkungen auf Unternehmen und Wirtschaftsprüfer. Demnach sollten Unternehmen Desinformation als dauerhaftes Risiko sehen und ihre Widerstandsfähigkeit (Resilienz) dahingehend stärken. Dies erfordert ein bereits gesetzlich vorgeschriebenes funktionierendes Risikomanagement, das auch um Digitalkompetenzen ergänzt werden sollte. Die Forderungen gelten für alle Unternehmen und Selbständige gleichermaßen, unabhängig von Branche oder Größe. Zum Positionspapier gelangen Sie unter https://go.nwb.de/nacru (PDF).

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Insolvenzrecht //

Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit (BGH)

Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, der aus Mangel an liquiden Mitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hierbei sind nur diejenigen liquiden Mittel einzubeziehen, über die der Schuldner tatsächlich verfügt oder die er sich kurzfristig, also innerhalb von drei Wochen, beschaffen kann. Forderungen gegen Dritte können nur insoweit eingesetzt werden, als sie tatsächlich bestehen und der Schuldner die Forderungen spätestens binnen drei Wochen realisieren kann (Fortführung von BGH, Urteil v. 24.5.2005 - IX ZR 123/04, AAAAB-78851; BFH, Beschluss v. 19.7.2007 - IX ZB 36/07, SAAAC-53608; BFH, Urteil v. 18.4.2013 - IX ZR 90/10, GAAAI-29709, Rz. 7).

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Fördermittel: Konditionen für Neubauförderung verbessert - mit Berechnungstool

Das Bundesbauministerium hat die Förderbedingungen für das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) nachgebessert: Die Baukosten dürfen 18 % höher liegen als bisher. Das gilt rückwirkend auch für schon erteilte Zusagen. Es werden bis 100.000 € je Wohneinheit gefördert; die Zinsen beginnen bei 1,04 % effektiv. Das Programm läuft mindestens bis Ende 2029. Unter https://go.nwb.de/uheez steht ein Excel-Tool zur Berechnung der Förderung bereit. Mehr Infos zum Programm finden Sie unter https://go.nwb.de/1itsx.

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E-Mobilität: Geld verdienen durch die THG-Quote

Viele Autofahrer verzichten beim Umstieg auf ein E-Fahrzeug auf Geld aus der THG-Quotenregelung, wie das Umweltbundesamt berichtet. E-Fahrzeug-Besitzer können in diesem Zusammenhang das mit ihrem Auto eingesparte Kohlendioxid in Form von Verschmutzungsrechten an die Mineralölindustrie verkaufen. Meist muss man sich dazu an einen Vermittler wenden, z. B. einen Automobilklub oder eine Versicherung. Diese verkaufen die Rechte. Die Anmeldung ist kostenfrei, die Makler behalten einen Teil der Prämie ein. Ausgezahlt werden meist Beträge von 70 bis 125 €. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/04ftf.

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NIS-2-Richtlinie: Informationspaket zur Risikoanalyse

Das BSI hat ein Informationspaket zur NIS-2-Risikoanalyse erstellt mit Maßnahmen, die betroffene Unternehmen umsetzen müssen. Es wird beschrieben, wie die Risikoanalyse gestaltet werden soll und wie sich relevante Risiken erkennen, bewerten und reduzieren lassen. Die NIS-2-Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die in als kritisch eingestuften Sektoren tätig sind und eine bestimmte Größe erreichen. Sie gilt für Einrichtungen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 10 Mio. € oder mehr erwirtschaften. Wichtig: Es gibt auch Pflichten für kleinere Unternehmen, die in Schlüsselpositionen tätig sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/d2nz5.

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Windows 10: Support-Verlängerung möglich

Wer Windows 10 auch über den Oktober 2025 hinaus nutzen möchte, hat laut Microsoft zwei Möglichkeiten: Neben dem kostenpflichtigen Extended-Security-Updates-Programm (ESU) gibt es eine kostenfreie Option. Wer den Microsoft-Dienst Windows-Backup in der Cloud aktiviert, erhält bis Oktober 2026 Sicherheitsupdates; allerdings ist der Dienst mehr als eine Datensicherung. Er synchronisiert Systemeinstellungen mit dem Microsoft-Konto, u. a. WLAN, Zugangsdaten, Passwörter, App, Einstellungen, Browser, Favoriten. Nach Ablauf der Verlängerung im Jahr 2026 endet der Support für Windows 10 endgültig. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/1nuxz.

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