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Betriebswirtschaft

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Cyber-Hygiene: Selbst kleine Maßnahmen schützen

Cyber-Hygiene unterscheidet sich von Cyber-Sicherheit durch ihren Fokus auf tägliche Gewohnheiten statt einzelner IT-Projekte. Während Cyber-Sicherheit oft als komplexes, technisches Großvorhaben wahrgenommen wird, besteht Cyber-Hygiene aus der Summe kleiner, täglicher Maßnahmen, die jeder im Betrieb umsetzen kann und sollte. Die Transferstelle Cybersicher führt unter https://go.nwb.de/5apc0 aus, was unter Cyber-Hygiene zu verstehen ist und was Unternehmer und Beschäftigte tun können, um die IT-Sicherheit mit geringem Aufwand deutlich zu erhöhen, wie z. B. sichere Passwörter zu verwenden oder regelmäßige Updates zu laden.

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Künstliche Intelligenz: Landkarte zu Projekten in Deutschland

Mithilfe der sogenannten KI-Landkarte soll sichtbar gemacht werden, welche Aktivitäten es in Sachen KI in der Wirtschaft bereits gibt. Sie kann damit Unternehmen Ideen und Anregungen für die Nutzung bieten. Die KI-Landkarte ist ein Beitrag der vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) initiierten Plattform „Lernende Systeme“ in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/3v9bw.

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IT-Sicherheit: Schutz vor Fake-Browserabstürzen

Es gibt eine neue Betrugsmasche: Fake-Browserabstürze. Hierbei werden gefälschte Browser-Erweiterungen verbreitet, die sich als nützliche Tools wie Werbeblocker tarnen. Nach der Installation verursachen sie nach einiger Zeit absichtlich einen Browserabsturz und zeigen anschließend eine täuschend echte Fehlermeldung an. Nutzer werden aufgefordert, den angeblichen Fehler zu „reparieren“, indem sie z. B. bestimmte Befehle ausführen. Dadurch wird unbemerkt Schadsoftware installiert, die Angreifern weitgehende Kontrolle über das System ermöglicht. Mehr mit Tipps zum Schutz unter https://go.nwb.de/a3e8n.

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Liquiditätssteuerung: Kontowecker und analoge Angebote der Banken nutzen

Bei Sparkassen gibt es sogenannte Kontowecker, die Nutzer in Echtzeit über Konto- oder Kreditkartenbewegungen informieren. Der Wecker kann bspw. so eingestellt werden, dass über alle Konto-Bewegungen informiert werden soll. Zudem sendet er täglich den aktuellen Kontostand oder warnt, wenn definierte Limits über- oder unterschritten werden. Er kann im Konto oder der App aktiviert und eingestellt werden. Ähnliche Benachrichtigungsdienste bieten auch andere Institute, z. B. als Banking-Alerts. Zwar ersetzen die Wecker keine Liquiditätsplanung, können diese aber abrunden und helfen, kurzfristige Engpässe zu erkennen und zu vermeiden.

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Immobilien: Austausch nicht fernablesbarer Zähler wird Pflicht

Bis zum 31.12.2026 müssen in vermieteten Immobilien Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler fernablesbar sein, so der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Westfalen. Alte Messgeräte, für die einmal im Jahr der Ablesedienst kommen musste, sind dann nicht mehr zulässig. Betroffen sind Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gleichermaßen. Neu installierte Geräte müssen zudem seit Dezember 2022 auch interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie Datenschutzstandards erfüllen. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/ys08i.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

Neues Tool unterstützt KMU bei der Erstellung von VSME-Berichten (BMWE)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) haben am 2.3.2026 ein neues, digitales Tool vorgestellt, das Unternehmen die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten deutlich vereinfachen soll. Das Tool basiert auf dem freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen "Voluntary Standard for Small and Mediumsized Enterprises" (VSME) und soll eine effiziente, bürokratiearme Berichterstattung ermöglichen.

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Neubauförderung //

Verbesserte Förderkonditionen für klimafreundlichen Neubau (KfW)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderung im Programm "Klimafreundlicher Neubau" verbessert. Danach sinkt der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen ab Montag, 2.3.2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

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Fördermittel: Förderprogramm Mittelstand-Digital

Mit dem Förderprogramm Mittelstand-Digital fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie KMU bei der digitalen Transformation. Zum Förderschwerpunkt gehören das Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung oder KI sowie die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft mit der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand und ergänzenden Fokusprojekten zur IT- und Cybersicherheit. Die kostenfreien Angebote richten sich an KMU, Handwerk und Start-ups und sollen diese befähigen, fundierte Entscheidungen in den Bereichen Digitalisierung, KI sowie IT- und Cybersicherheit zu treffen. Weitere Informationen erhalten Sie online unter https://go.nwb.de/y37u2.

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Fördermittel: Beim Gründerkredit Startgeld höhere Förderung möglich

Die Förderung für Gründer ist beim KfW ERP-Gründerkredit Startgeld von 125.000 auf 200.000 € erhöht worden. Gefördert werden u. a. Investitionen in Anlagevermögen, Betriebsmittel, Materiallager oder der Kauf von Unternehmensanteilen. Gefördert werden Gründer und junge Unternehmen. Es gibt bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/u2hl7.

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Fördermittel: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Mit dem Programm Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) hilft der Bund Unternehmen, ihre Energie- und Ressourcenverbräuche im Bereich der Anlage- und Prozesstechnik zu senken. Es gibt vier Module, z. B. zu Querschnittstechnologien, Prozesswärme oder Energiemanagement. Gefördert werden u. a. die Installation effizienterer Antriebe, Wärmepumpen oder Softwarelösungen zur Unterstützung von Energiemanagementsystemen. Die Förderhöhe beträgt meist zwischen 10 % und 60 % der förderfähigen Investitionen. Ausführliche Informationen erhalten Sie online unter https://go.nwb.de/9cuka.

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Fördermittel: Schutz des geistigen Eigentums

Das Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ hat das Ziel, KMU den Schutz geistigen Eigentums zu erleichtern. Es gibt einen sogenannten KMU-Fonds, der bis zu 90 % der für den Schutz anfallenden Kosten übernimmt, wie etwa für die Einreichung von Patenten oder Markenrechten. Die Förderung erfolgt über ein Gutscheinsystem. Wer sich erfolgreich bewirbt, erhält einen oder mehrere Gutscheine, die nach Begleichung der Kosten an ein Unternehmen ausgezahlt werden. Programmdetails lesen Sie unter https://go.nwb.de/ylxyd.

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Kreditzinsen: Bei Immobilien auf den Energieausweis achten

Die Kreditzinsen für Immobilien ziehen an. Experten erwarten in den kommenden Monaten einen weiteren Anstieg, u. a., weil sich Deutschland wegen der Sondervermögen verschulden muss und so die Zinsen für Bundesanleihen steigen. Die Entwicklung der Bauzinsen orientiert sich an der für Bundesanleihen. Umso wichtiger, dass man versucht, sein Rating zu verbessern. Dazu gehört im Immobilienbereich auch, dass ein Energieausweis vorgelegt werden kann, auch wenn hierzu keine Pflicht besteht, etwa, weil man sein Haus nicht verkaufen möchte. Ansonsten gilt das Baujahr einer Immobilie als Indikator, was meist zu einer schlechteren Bewertung führt.

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Gesellschaftsrecht //

Regressansprüche eines Gesellschafters aufgrund der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers (BGH)

Regressansprüche eines Gesellschafters aufgrund der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers stellen wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen gleichstehende Forderungen dar, ohne dass es insoweit – anders als bei einem Austauschgeschäft zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – auf eine Stundung oder ein Stehenlassen der daraus folgenden Forderung des Gesellschafters gegen seine Gesellschaft ankäme.

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Insolvenzrecht //

Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen von Aktionären (BGH)

Der Streit um die Einordnung von Ansprüchen als einfache Insolvenzforderungen stellt ein Rechtsverhältnis dar, auf dessen Feststellung im Rahmen einer Tabellenfeststellungsklage Klage erhoben werden kann. Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen von Aktionären, die ihnen aufgrund ihrer Beteiligung als Aktionär entstehen, genießen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nicht den Rang einfacher Insolvenzforderungen.

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