Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Kann man sich bei einem Grundstücksgeschäft auf die Vertretungsmacht eines im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers regelmäßig verlassen? Streitig war, ob man sich auf die Vertretungsmacht auch verlassen kann, wenn man Kenntnis von der Entlassung des Geschäftsführers hat oder ein Missbrauch der Vollmacht sich aufdrängen muss. Lesen Sie im Folgenden, wie der BGH geurteilt hat (BGH, Urteil v. 9.1.2024 - II ZR 220/22, DAAAJ-60626).