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Fokus: Zahlung auf fremde Schuld und Insolvenzanfechtung gemäß § 134 Abs. 1 InsO
Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)
Der BGH hatte Folgendes zu entscheiden: Ist eine Zahlung auf eine fremde Schuld als unentgeltliche Leistung gemäß § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar, wenn die Forderung des Leistungsempfängers gegen seinen eigenen Schuldner zum Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich wertlos war? Lesen Sie im Folgenden, warum das Urteil des OLG Köln vom BGH aufgehoben wurde und die Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters gelang (BGH, Urteil v. 31.7.2025 - IX ZR 160/24, LAAAJ-97997).