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Rechtsprechung

Abo Abgabenordnung //

Schätzungsbefugnis in der Gastronomie bei Verwendung von Altkassen

Die Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Kasse begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten. Aus dem BFH-Urteil v. 28.11.2023 - X R 3/22 ergeben sich zahlreiche Ansätze für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Bereich der bargeldintensiven Unternehmen.

Abo Körperschaftsteuer //

Rückwirkende Anwendung des § 32a Abs. 1 KStG

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind bei Betriebsprüfungen von Kapitalgesellschaften für die Steuerpflichtigen und ihre Berater ein „Schreckgespenst“, für die Betriebsprüfer aber ein „Joker“. Schwierigkeiten bereiten nicht nur die sperrigen Tatbestandsvoraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung und deren Anwendung im praktischen Einzelfall. Einmal aufgedeckt, halten verdeckte Gewinnausschüttungen noch weitere Überraschungen parat. Denn sie wirken sich nicht nur auf die Steuerfestsetzung bei der Kapitalgesellschaft aus, sondern auch bei deren Gesellschaftern. Bei den Gesellschaftern kann sich die Steuerfestsetzung – je nach Fallgestaltung – vermindern oder erhöhen. Ist gegenüber dem Gesellschafter zuvor bereits ein Steuerbescheid ergangen, muss dieser geändert werden. Das kann auch nach der Bestandskraft des bisherigen Bescheids und sogar nach Eintritt der Festsetzungsverjährung geschehen. Mit einer solchen Konstellation hat sich jüngst das BVerfG befasst.

Abo Körperschaftsteuer //

Verdeckte Gewinnausschüttung: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Das BFH-Urteil v. 22.11.2023 thematisiert das Tatbestandsmerkmal der „Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis“, das zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erfüllt sein muss. Der BFH befasst sich in seiner Entscheidung mit dem subjektiven Element des Zuwendungswillens und erörtert, inwiefern subjektive Elemente zu den objektiven Abläufen hinzutreten müssen, um den Tatbestand einer vGA zu erfüllen.

Abo Abgabenordnung //

Zum Zweckbetrieb „Krankenhaus“ (§ 67 AO) und zur etwaigen Schädlichkeit sog. Dauerverlustbetriebe

In zwei Urteilen v. 14.12.2023 entschied der BFH, Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an Ärzte, denen als Nebentätigkeit die ambulante Behandlung von Patienten genehmigt worden ist, rechneten nicht zum Zweckbetrieb „Krankenhaus“ i. S. von § 67 AO, sondern seien – ebenso wie die mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehenden Ausgaben – einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 64 Abs. 1 AO zuzuordnen. In der V-Entscheidung v. 14.12.2023 ging es darüber hinaus um die gemeinnützigkeitsrechtliche Einordung von Mitarbeitercafeterien, die aus arbeitsrechtlichen Gründen defizitär betrieben werden. Hier lässt aufhorchen, dass der BFH zur Zurückverweisung der Sache den Hinweis gibt, ein Dauerverlustbetrieb könne die Steuerbegünstigung auch dann gefährden, wenn seine Verluste durch die Gewinne anderer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe ausgeglichen würden.

Abo Gewerbesteuer //

Ende der sachlichen Gewerbesteuerpflicht und abgekürzter Erhebungszeitraum

Ausgehend von dem aus § 2 Abs. 1 GewStG abgeleiteten Grundsatz, dass Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften nur sachlich gewerbesteuerpflichtig sind, wenn und solange sie einen Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuerrechts unterhalten – anders als Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt –, entschied der BFH mit Urteil v. 22.2.2024, ob jemand seine werbende Tätigkeit dauerhaft eingestellt habe, sei unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Da eine Personengesellschaft – anders als ein Einzelunternehmer – gleichzeitig nur einen Gewerbebetrieb i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG unterhalten kann, endet die sachliche Steuerpflicht und damit die Unternehmensidentität spätestens mit der dauerhaften Einstellung aller bisherigen im Betrieb ausgeübten werbenden Tätigkeiten. Dies gilt auch dann, wenn der Gewinn nach Maßgabe der Tonnagebesteuerung i. S. des § 5a EStG ermittelt wird. § 7 Satz 3 GewStG fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus.

Abo Finanzgerichtsordnung //

Überraschungsentscheidung im Rahmen der Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Es kann eine Überraschungsentscheidung darstellen, wenn das Finanzgericht eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nicht mit der im Verfahren allein erörterten Umbuchung von Verrechnungssalden auf ein Darlehenskonto und der Annahme eines Rückzahlungsverzichts der Gesellschaft begründet, sondern ohne vorherigen Hinweis darauf abstellt, dass die Absicht zur Rückzahlung der empfangenen Beträge beim Empfänger von Beginn an fehlte, so dass bereits die einzelnen Auszahlungsvorgänge eine vGA darstellen.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Beteiligung an Komplementär-GmbH als funktional (un-)wesentliche Betriebsgrundlage

Mit Urteil v. 1.2.2024 entschied der BFH, die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH sei nur dann als funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils einzuordnen, wenn sie seinen Einfluss auf die Geschäftsführung der KG nachhaltig stärke. Dies setzt voraus, dass erst die Beteiligung an der Komplementär-GmbH den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Davon wiederum ist nicht auszugehen, wenn in der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH die Stimmabgabe der mitbeteiligten Kommanditgesellschaft maßgeblich ist; denn dann versetzt den Kommanditisten nicht seine Kapitalbeteiligung an der Komplementär-GmbH, sondern seine Stellung als Kommanditist in die Lage, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft zu bestimmen.

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