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Forderungsverzicht bei Personengesellschaften
Forderungsverzichte führen in der Steuerbilanz einer Gesellschaft zum Wegfall einer Verbindlichkeit und damit potenziell zu einem steuerpflichtigen Wegfallgewinn, der über die verdeckte Einlage neutralisiert werden kann, wenn der Inhaber der Forderung zugleich Gesellschafter der Schuldnerin ist. Bei Personengesellschaften schließt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung der Verbindlichkeit in der Gesellschaftsbilanz und der Forderung in der Sonderbilanz des Gesellschafters einen solchen Wegfallgewinn allerdings im Regelfall aus. Das gilt jedoch nicht, soweit die Anschaffungskosten des Gesellschafters für die Forderung unter dem passivierten Wert in der Gesellschaftsbilanz liegen.
Kernaussagen
Die Darlehensgewährung durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft führt zu funktionalem Eigenkapital der Gesellschaft, da der in der Gesellschaftsbilanz passivierten Verbindlichkeit eine Forderung in der Sonderbilanz der Gesellschafter in identischer Höhe gegenübersteht.
Wenn der Gesellschafter die Forderung unter ihrem Nominalwert erworben hat und anschließend auf die Forderung ganz oder teilweise verzichtet, entsteht in Höhe der Diffe...