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Körperschaftsteuer

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Das BFH-Urteil v. 22.11.2023 thematisiert das Tatbestandsmerkmal der „Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis“, das zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erfüllt sein muss. Der BFH befasst sich in seiner Entscheidung mit dem subjektiven Element des Zuwendungswillens und erörtert, inwiefern subjektive Elemente zu den objektiven Abläufen hinzutreten müssen, um den Tatbestand einer vGA zu erfüllen.

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Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen Stiftungen (BMF)

Das BMF hat zu den Folgen aus dem BFH-Urteil v. 17.5.2023 - I R 42/19 Stellung genommen und klargestellt, dass die Annahme einer Einlagenrückgewähr auf Ebene der Leistungsempfänger einer Stiftung daran scheitert, dass auf Ebene der Stiftung kein steuerliches Einlagekonto festgestellt wird und folglich Beträge des Einlagekontos auch nicht verwendet werden können (BMF, Schreiben v. 24.4.2024 - IV C 2 - S 2204/24/10001 :001).

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vGA: irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (BFH)

Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist (BFH, Urteil v. 22.11.2023 - I R 9/20; veröffentlicht am 11.4.2024).

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Rückwirkende Anwendung des § 32a Abs. 1 KStG

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind bei Betriebsprüfungen von Kapitalgesellschaften für die Steuerpflichtigen und ihre Berater ein „Schreckgespenst“, für die Betriebsprüfer aber ein „Joker“. Schwierigkeiten bereiten nicht nur die sperrigen Tatbestandsvoraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung und deren Anwendung im praktischen Einzelfall. Einmal aufgedeckt, halten verdeckte Gewinnausschüttungen noch weitere Überraschungen parat. Denn sie wirken sich nicht nur auf die Steuerfestsetzung bei der Kapitalgesellschaft aus, sondern auch bei deren Gesellschaftern. Bei den Gesellschaftern kann sich die Steuerfestsetzung – je nach Fallgestaltung – vermindern oder erhöhen. Ist gegenüber dem Gesellschafter zuvor bereits ein Steuerbescheid ergangen, muss dieser geändert werden. Das kann auch nach der Bestandskraft des bisherigen Bescheids und sogar nach Eintritt der Festsetzungsverjährung geschehen. Mit einer solchen Konstellation hat sich jüngst das BVerfG befasst.

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Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Organschaft - "finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft (BFH)

Erlischt der Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG) durch sog. Konfusion (hier: Verschmelzung der Organgesellschaft mit dem Organträger), ist dies ein "wichtiger Grund", so dass die Nichteinhaltung der Mindestvertragslaufzeit die steuerrechtliche Anerkennung nicht hindert (BFH, Urteil v. 11.7.2023 - I R 36/20; veröffentlicht am 23.11.2023).

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Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden (BFH)

Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sog. Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen (BFH, Urteil v. 7.6.2023 - I R 50/19; veröffentlicht am 14.9.2023).

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Anforderungen an das Vorliegen einer Organschaft (FG)

Eine Personengesellschaft ist - auch wenn sie eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt und die Beteiligung an der potentiellen Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen hält - keine taugliche Organträgerin, wenn einer ihrer Gesellschafter eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft ist (Schleswig-Holsteinisches FG, Gerichtsbescheid v. 7.7.2023 - 1 K 54/23, EFG 2023, 1487; Revision anhängig, BFH-Az. I R 46/23).

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Organschaft - "finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personengesellschaft II (BFH)

Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird (Bestätigung und Fortentwicklung der BFH-Urteile v. 28.7.2010 - I R 89/09, BStBl II 2011, 528 und I R 111/09, sog. Fußstapfentheorie: BFH, Urteil v. 11.7.2023 - I R 45/20; veröffentlicht am 23.11.2023).

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