Ansprüche der Mieter im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse
Seit Mitte des Jahrs 2015 reguliert die sog. Mietpreisbremse in Deutschland die Höhe der zulässigen Neuvertragsmiete im preisfreien Wohnungsbau: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf nur eine Miete vereinbart werden, die die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % überschreitet. Anfang April 2024 hat sich die Ampel-Koalition auf eine Verlängerung der geltenden Regelungen, die bis Ende 2025 befristet sind, bis zum Jahr 2029 geeinigt.