Bei Vorhandensein einer mehrgemeindlichen und einer anderen Betriebstätte ist der Gewerbesteuermeßbetrag in einem einheitlichen Verfahren zu zerlegen; zur Änderungsbefugnis bei Aufhebungsantrag gem. § 100 Abs. 1 FGO
Leitsatz
1. Zur Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrags bei Unternehmen der Erdölwirtschaft.
2. Die Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags kann nicht in der Weise in zwei getrennten Zerlegungsbescheiden vorgenommen werden, daß in einem Bescheid über die Zerlegung zwischen einer mehrgemeindlichen Betriebstätte und einer anderen Betriebstätte (Hauptzerlegung), im anderen Bescheid über die Zerlegung zwischen den zu der mehrgemeindlichen Betriebstätte gehörenden Gemeinden entschieden wird.
3. Zur Befugnis der Finanzgerichte, einen angefochtenen Bescheid zu kassieren, wenn der Kläger nur dessen Aufhebung begehrt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 160 DAAAA-91294
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