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BFH Urteil v. - I R 40/72 BStBl 1975 II S. 232

Gesetze: EStG §§ 16, 34FGO §§ 104 Abs. 2, 119 Nr. 1, 120 Abs. 2AO § 222 Abs. 1 Nr. 1

Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende Grundstücksteil im Betriebsvermögen verbleibt; Rüge nicht vorschriftsmäßiger Gerichtsbesetzung; Bedeutung der Frist nach § 104 Abs. 2 FGO

Leitsatz

1. Veräußert der Steuerpflichtige einen von mehreren von ihm im gleichen Gebäude unterhaltenen Gewerbebetrieben, beläßt er jedoch das allen Betrieben als gemeinsame Grundlage dienende Grundstück in vollem Umfang im Betriebsvermögen, so liegt keine steuerlich begünstigte Betriebsveräußerung (Teilbetriebsveräußerung) vor.

2. Die ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des (Finanz-)Gerichts setzt voraus, daß konkrete Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Besetzung dargelegt werden (Anschluß an das , BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384).

3. Zur Bedeutung der Zweiwochenfrist in § 104 Abs. 2 FGO bei Zustellung des Urteils.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 232
RAAAA-91019

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 30.10.1974 - I R 40/72

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